Zum Hauptinhalt springen

Wir sorgen dafür, dass es Ihnen gut geht.

Es ist schön, wenn man sich bis ans Ende seines Lebens selbst versorgen kann oder zumindest ohne wirkliche, fremde Hilfe auskommt. Doch einige unserer Mitmenschen können dies nicht und sind, mehr oder weniger, auf Hilfe angewiesen. Nicht immer ist diese von Angehörigen zu leisten. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Als Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, die sich täglich mit diesem Thema auseinandersetzen, wissen wir dies und können es gut nachvollziehen. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Rat und Hilfe benötigen, wenn Sie Fragen haben oder Antworten suchen.

Verhinderungspflege

Als Angehörige wissen Sie um die Belastungen, die mit der Pflege eines Ihnen anvertrauten Menschen verbunden sind. Können Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht leisten, übernehmen unsere Pflegekräfte die sogenannte Verhinderungspflege. Nach § 39 SGB XI haben Sie auch die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe (s. hauswirtschaftliche Versorgung) als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend zu machen.
 

Häusliche Krankenpflege

Vielen erkrankten Menschen ist es wichtig, in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine pflegerische Betreuung bis zur Genesung zu Hause notwendig sein. Mit der häuslichen Krankenpflege unterstützen wir diesen Bedarf, indem unsere Pflegekräfte zu den Erkrankten nach Hause kommen, um sie dort gemäß ärztlicher Verordnung medizinisch zu betreuen. Die häusliche Krankenpflege kann mit und ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden und wird ‒ ggf. mit einer Zuzahlung in Eigenleistung ‒ von der Krankenversicherung erstattet.

Häusliche Pflege

Ist ein Mensch dauerhaft pflegebedürftig in seiner häuslichen Umgebung, unterstützen unsere Pflegekräfte bei der Körperpflege, der Ernährung und bei Bewegungseinschränkungen, um so lange wie möglich die Lebensqualität und die Selbstbestimmtheit des betreuungsbedürftigen Menschen in seinem gewohnten Umfeld zu erhalten. Die häusliche Pflege wird auch als Ambulante Pflege bezeichnet, zu der ebenfalls die Grundpflege und bei Bedarf die hauswirtschaftliche Versorgung (s. hauswirtschaftliche Versorgung) gehören. Als Pflegesachleistungen können diese von der Pflegeversicherung erstattet werden.
 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Neben einer fachgerechten Betreuung oder einer medizinischen Versorgungspflege benötigen ältere oder erkrankte Menschen zu Hause häufig Unterstützung in den alltäglichen Dingen der Haushaltsführung. Unsere Fachkräfte der hauswirtschaftlichen Versorgung kümmern sich um Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Wäschepflege und kleinere Reinigungsaufgaben. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegesachleistung von der Pflegekasse erstattet werden.

Rufbereitschaft

Für unsere Kundinnen und Kunden in der Ambulanten Pflege halten wir eine 24-Stunden-Rufbereitschaft vor. Bei einem Notfall, z. B. in der Nacht, können uns unsere Klienten jederzeit erreichen und um Hilfe bitten. Mit der Rufbereitschaft bieten wir unseren Kundinnen und Kunden Unterstützung über die Pflege vor Ort hinaus und tragen damit zu ihrer Sicherheit rund um die Uhr bei.

Beratungseinsatz (nach §37 Abs.3 SGB XI)

Pflegebedürftige sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Dies schreibt § 37 Abs. 3 SGB XI vor. Diesen Beratungseinsatz dürfen spezielle Pflegefachkräfte erbringen, die eine Beratung vor Ort durchführen. Beratungseinsätze sind in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich abzurufen.

Wundexperten

Die Versorgung von Wunden Bettlägeriger oder bei Menschen mit Vorerkrankungen bedarf einer besonderen Fachkompetenz. Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte mit der Qualifikation zur Wundexpertin/zum Wundexperten kümmern sich in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt um eine fachgerechte Wundversorgung. Regelmäßige Fortbildungen stellen unsere hohe Kompetenz in der Wundversorgung sicher.

Palliative Beratung und Begleitung

Schwerstkranke Menschen benötigen besondere Pflege und Zuwendung. Mit der Palliativpflege werden wir der aktiven und umfassende Behandlung und Betreuung dieser Menschen gerecht. Sie beinhaltet u. a. die Symptomkontrolle, die Überwachung der Schmerztherapie sowie die psychosoziale Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist Bestandteil palliativer Pflege und Begleitung. Eine ausgebildete Palliativ-Care-Fachkraft arbeitet eng mit Ärzten und Kliniken zusammen. Wir stehen ebenfalls im regionalen Austausch mit spezialisierten ambulanten Palliativ-Teams (z. B. SAPV, Hospizverein), um gemeinsam die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Einzelbetreuung

In einer Einzelbetreuung widmen sich unsere Fachkräfte bedürftigen Menschen direkt bei ihnen zu Hause. Unsere Kräfte achten darauf, dass die betreute Person ausreichend Bewegung hat, z. B. durch gemeinsame Spaziergänge, sie unterstützen die kognitive Flexibilität mit Gedächtnistraining, lesen vor oder begleiten auf Wunsch zu Arztterminen und zu sonstigen Besorgungen. Die Pflegekasse stellt ein gesondertes monatliches Budget für eine Einzelbetreuung zur Verfügung.

Diakonische Leistungen

In den schweren Stunden des Abschieds stehen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei und sind an ihrer Seite für ein Gespräch, für ein offenes Ohr, für das stille Dasein. Hierbei spielt Zeit keine Rolle. Dies verstehen wir als unseren christlichen Auftrag. Ist weitere Begleitung oder Beistand gewünscht, vermitteln wir gerne den Besuch einer Pfarrerin/eines Pfarrers oder die Unterstützung durch Hospiz-Mitarbeiter*innen.

Pflegeberatung

Häufig sind Sie als Angehörige bei der Pflege zu Hause besonders gefordert ‒ diese Situation ist nicht immer einfach und körperlich wie psychisch belastend. Unsere Fachkräfte beraten Sie und leiten Sie in Ihrer Pflegetätigkeit an. Darüber hinaus bieten wir Pflegekurse in Kooperation mit den Pflegekassen an. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um eine Entlastung im Pflegealltag zu erfahren. Für viele Entlastungsangebote können pflegende Angehörige einen Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragen.